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Mit dem Auto oder Wohnmobil nach Belgien? Das müssen Sie wissen.

Campingurlaub in Belgien

Haben Sie vor, in den Campingurlaub nach Belgien zu fahren? Vielleicht denken Sie nicht sofort daran, aber Belgien ist ein Land mit großer Vielfalt. Es gibt charmante alte Städte, aber auch eine beeindruckende Natur. Abenteuer in den Ardennen oder ein gemütlicher Campingurlaub an der Küste - Belgien ist vielseitiger, als Sie denken. Wenn Sie mit dem Auto oder Wohnmobil ins Ausland fahren, ist es immer gut, über die Verkehrsregeln informiert zu sein. In diesem Blog erklären wir Ihnen, worauf Sie in Belgien achten sollten!

In Belgien gelten einige grundlegende Verkehrsregeln wie das Rechtsfahren und das Überholen auf der linken Seite. Rechts hat Vorrang, es sei denn, es ist anders angegeben, und wenn Sie einen Kreisverkehr betreten möchten, müssen Sie den Fahrzeugen im Kreisverkehr Vorrang gewähren. Trams haben immer Vorrang, es sei denn, es ist anders angegeben. Achten Sie darauf: Trams halten in Belgien nicht an Haizähnen und auch nicht an Zebrastreifen. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass Sie außerhalb geschlossener Ortschaften (Fahrrad-)Fahrer oder Fußgänger mit einem großzügigen Abstand (mindestens 1,5 Meter) überholen müssen.

In Belgien müssen Sie folgenden Gegenstände im Auto mitführen:

  • Warndreieck
  • Sicherheitsweste
  • Verbandkasten (nur für Autos mit belgischem Kennzeichen vorgeschrieben, aber wir empfehlen es dennoch)
  • Feuerlöscher (noch haltbar)

In Belgien gibt es im Allgemeinen sieben Geschwindigkeiten, die im Straßenverkehr angewendet werden: 20, 30, 50, 70, 90, 100 und 120 km/h. Es gibt Ausnahmen, aber diese sind klar gekennzeichnet. In Brüssel gilt beispielsweise eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften, aber an einigen Stellen darf man auch 50 oder 70 km/h fahren. Außerdem wird in Belgien zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen und -gewichten unterschieden.

  Innerorts Außerorts Autobahn
Fahrzeuge mit oder ohne Anhänger < 3500 kg 50 70/90* 120
Fahrzeuge mit oder ohne Anhänger > 3500 kg 50 70/90* 90

*In Flandern und Brüssel gilt außerhalb geschlossener Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, sofern nicht anders angegeben.

Es ist verboten, entgegen der Fahrtrichtung zu parken (auch wenn dort Parkplätze vorhanden sind), es sei denn, es handelt sich um eine Einbahnstraße. Sie dürfen auch nicht neben einer gelben unterbrochenen Linie oder einem Bordstein mit gelber unterbrochener Linie oder Zickzacklinie parken. Wenn Sie ein blaues Schild mit einem weißen ,,P" und einer Achse sehen, sind Sie verpflichtet, (teilweise) auf dem Gehweg zu parken.

Zusätzlich gibt es noch einige Orte, an denen das Parken verboten ist:

  • Vor dem Eingang eines öffentlichen Gebäudes.
  • Weniger als 5 Meter vom Anfang oder Ende eines Radwegs entfernt.
  • Weniger als 15 Meter von einem Schild, das eine Tram- oder Bushaltestelle anzeigt.
  • An Stellen, an denen (Moped-)Fahrer und Fußgänger auf der Fahrbahn fahren müssen, um ein Hindernis zu umgehen.

Anhalten ist an Stellen, an denen Sie schlecht sichtbar sind oder ein Hindernis für andere darstellen, nicht erlaubt. Außerdem ist es verboten, den Motor unnötig laufen zu lassen, wenn Sie stehen. Dies gilt auch, wenn Sie beispielsweise auf eine geöffnete Brücke warten müssen.

In Belgien gibt es mehrere Umweltzonen: Brüssel, Antwerpen, Gent und Wallonien.

In Belgien ist es im Gegensatz zu Deutschland erlaubt, Navigationssysteme zu benutzen mit einem Radarwarner. Der Gebrauch und Besitz von Radarwarngeräten ist in Belgien, wie in allen europäischen Ländern, verboten.

In Belgien ist es verboten, als Fahrer ein Mobiltelefon in der Hand zu halten. Achten Sie darauf: Dies gilt auch für Radfahrer und wenn man im Stau oder an einer Ampel steht. Ein Mobiltelefon darf nur gehalten werden, wenn man an einem gekennzeichneten Parkplatz steht. Handsfree telefonieren ist jedoch erlaubt.

Fahrer sind tagsüber nur verpflichtet, Licht zu führen, wenn die Sichtverhältnisse schlecht sind und bei Schnee, Nebel oder starkem Regen, wenn die Sicht weniger als 100 Meter beträgt. In solchen Fällen ist der Fahrer verpflichtet, das Nebelschlusslicht einzuschalten.

In Belgien darf ein Fahrzeug mit Fahrradträger maximal 2,55 Meter breit sein. Außerdem muss der Fahrradträger über eine Beleuchtungsleiste verfügen, wenn er die Rücklichter und Reflektoren des Fahrzeugs vollständig abdeckt. Zudem sind Sie verpflichtet, ein weißes Nummernschild am Fahrradträger anzubringen. Schließlich muss auch ein ovaler DE-Sticker auf dem Fahrradträger angebracht werden. Dies gilt ebenso für einen Gepäckträger.

In Belgien sind die Verkehrsschilder - je nachdem in welchem Landesteil Sie unterwegs sind - in französischer oder niederländischer Sprache.

Französisch / Niederländisch Deutsch
Au pas / Langzaam Langsam
Gravier, Gravillons / Steinschlag Steinschlag
Impasse / Doodlopend Sackgasse
Route barrée / Straße gesperrt Straße gesperrt
Sens unique Eenrichtingsverkeer >Einbahnstraße
Virage dangereux / Gevaarlijke bocht Gefährliche Kurve>
Zone rouge / verboden te stoppen Halteverbot
Mise en fourrière / auto wordt direct weggesleept Fahrzeug wird direkt abgeschleppt


Wir wünschen Ihnen eine sichere Fahrt nach und durch Belgien!


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