Nutzungsbedingungen Partnerprogramm Obelink

Nachfolgend finden Sie die Nutzungsbedingungen für den Verkauf über das Obelink-Partnerprogramm, die gelten, wenn Sie Produkte über unsere Plattform anbieten. Wir bitten Sie, diese Nutzungsbedingungen für den Verkauf über das Obelink-Partnerprogramm zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Eröffnung eines Verkaufskontos als Verkaufspartner über Obelink akzeptieren Sie die Anwendbarkeit dieser Nutzungsbedingungen einschließlich aller Anhänge und verpflichten Sie sich, diese einzuhalten.

Artikel 1 - Definitionen

Inhalt: die Beschreibung und die Spezifikationen der Produkte in der Umgebung, einschließlich jedes Bestandteils davon, wobei diese Spezifikationen von Obelink jederzeit geändert werden können, bestehend u. a. aus Text, Bildern und technischen Spezifikationen, die Obelink für die Verkaufspartner bereitstellt.

Dauerhafter Datenträger: ein Hilfsmittel, das es Verkaufspartnern ermöglicht, an sie persönlich adressierte Informationen in einer Weise zu spFeichern, die diese Informationen für eine künftige Nutzung für einen Zeitraum zugänglich macht, der den Zwecken entspricht, für die die Informationen verwendet werden können, und die die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht, einschließlich E-Mail.

Obelink: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung niederländischen Rechts Obelink Vrijetijdsmarkt B.V. mit Sitz am Misterweg 179 in 7102 DE Winterswijk, Niederlande. Eingetragen im Handelsregister der Handelskammer unter der Nummer 08024002, tätig in den Niederlanden unter der Umsatzsteuernummer NL001677755B01, handelnd auf den Umgebungen Obelink.nl, Obelink.be, Obelink.fr, Obelink.de, Obelink.co.uk, Obelink.es und Obelink.it.

Obelink Marken: die Wort- und Bildmarken von Obelink sowie andere Unterscheidungszeichen.

Benutzer: jeder Besucher der Umgebung.

Nutzungsbedingungen: diese Nutzungsbedingungen für den Verkauf über das Obelink-Partnerprogramm einschließlich aller Anhänge und Informationen, wie sie in der Umgebung enthalten sind und dem Verkaufspartner mitgeteilt werden.

Kunde: ein Benutzer der Umgebung, der über die Plattform ein Produkt erwirbt.

Kaufvertrag: der zwischen dem Verkaufspartner und einem Kunden über die Plattform abgeschlossene Kaufvertrag.

Umgebung: die Websites, die unter den oben unter der Definition von „Obelink“ beschriebenen URLs zugänglich sind, sowie jede andere Website, URL oder Anwendung, die von Obelink bestimmt wird.

Plattform: die Anwendung, auf der der Verkaufspartner seine Produkte, die in die von Obelink festgelegten Produktkategorien fallen, den Benutzern anbieten kann.

Produkt: jedes Erzeugnis, das laut Obelink von Verkaufspartnern in der Umgebung angeboten werden darf

Gebühr: die Provision, die Obelink dem Verkaufspartner auf den Verkaufspreis in Rechnung stellt, basierend auf dem Obelink-Provisionsmodell, das als Anhang 2 diesen Nutzungsbedingungen beigefügt und auf der Plattform verfügbar ist.

Verkaufskonto: Preis einschließlich: (i) Versandkosten, (ii) Entsorgungsbeitrag (falls zutreffend) und/oder (iii) anderer staatlich auferlegter Abgaben, (iv) Mehrwertsteuer und (v) Servicebeitrag (falls zutreffend.

Verkaufspartner: jede natürliche Person, die in Ausübung ihres Berufes oder Geschäftes handelt, oder juristische Person, die die in Artikel 2 Abs. 3 dieser Nutzungsbedingungen genannten Voraussetzungen erfüllt.

Artikel 2 - Verkaufskonto

  1. Jeder Verkaufspartner muss ein Verkaufskonto erstellen, bevor er Produkte auf der Plattform anbieten und verkaufen kann.
  2. Mit der Anmeldung als Verkaufspartner und dem Anlegen eines Verkaufskontos akzeptiert der Verkaufspartner die (Anwendbarkeit der) Nutzungsbedingungen und verpflichtet sich, die Nutzungsbedingungen und jederzeit einzuhalten.
  3. Um sich als Verkaufspartner zu qualifizieren, muss die betreffende natürliche Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt, oder die juristische Person:
    1. über eine Eintragung bei der Handelskammer in den Niederlanden oder - falls der Verkaufspartner keinen (satzungsgemäßen) Sitz in den Niederlanden hat - über eine gleichwertige Eintragung in einem anderen Land, in dem der Verkaufspartner niedergelassen ist, verfügen, wovon der Verkaufspartner Obelink eine Kopie verschaffen wird, oder in jedem Fall im Rahmen ihrer gewerblichen, kaufmännischen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handeln, wovon sie auf erste Aufforderung von Obelink hin einen schriftlichen Nachweis erbringen wird;
    2. auf der Plattform ein Verkaufskonto erstellt haben und diesen Nutzungsbedingungen zugestimmt haben.
  4. Ab der Erstellung des Verkaufskontos ist der Verkaufspartner berechtigt, Produkte auf der Plattform gemäß den Nutzungsbedingungen anzubieten.
  5. Der Verkaufspartner kann pro Verkaufskonto nur mit einem (1) Handelsnamen teilnehmen. Möchte der Verkaufspartner unter mehren Handelsnamen Produkte über die Plattform anbieten, dann muss er für jeden Handelsnamen ein separates Verkaufskonto anlegen.
  6. Der Verkaufspartner ist jederzeit vollständig verantwortlich für die Nutzung des Verkaufskontos und für seine Mitarbeiter, die Zugang zum Verkaufskonto erhalten. Unter Nutzung des Verkaufskontos wird verstanden: Vornehmen und Pflegen der Einstellungen des Verkaufskontos, Einstellen von Produkten und Angeboten (einschließlich Verkaufspreisen) auf der Plattform, Auftragsabwicklung und After Sales (wie in Artikel 5.6 beschrieben).
  7. Kommt der Verkaufspartner einer Zahlungsverpflichtung gegenüber Obelink nicht nach, sei es aufgrund dieser Nutzungsbedingungen oder nicht, ist Obelink berechtigt, die Nutzung des Verkaufskontos durch den Verkaufspartner auszusetzen, bis diese Zahlungsverpflichtung erfüllt ist.
  8. Der Verkaufspartner muss die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten in seinem Verkaufskonto sicherstellen.

Artikel 3 - Angebot

  1. Der Verkaufspartner darf nur neue Produkte aus der EU anbieten. Der Verkauf von gebrauchten Waren und von Waren von außerhalb der EU ist über die Plattform nicht gestattet.
  2. Obelink hat das alleinige Recht zu bestimmen, welche Produkte, Produktkategorien und/oder Unterkategorien auf der Plattform angeboten und/oder der Plattform hinzugefügt werden dürfen und ab welchem Zeitpunkt dies möglich ist. Obelink ist außerdem jederzeit berechtigt, Produkte, Produktkategorien und/oder Unterkategorien aus dem Angebot auf der Plattform zu entfernen, ohne dass der Verkaufspartner hieraus irgendwelche Rechte gegenüber Obelink geltend machen kann. Obelink behält sich das Recht vor, bestimmte Produkte von den Produktkategorien und/oder Unterkategorien auszuschließen.
  3. Die Produktkategorien und/oder Unterkategorien, die von Obelink zum Verkauf über die Plattform bereitgestellt wurden und/oder werden, sind in Anhang 2 enthalten.
  4. Es steht Obelink frei, dem Verkaufspartner nicht mehr zu erlauben, von Obelink anzuweisende Produkte des Verkaufspartners auf der Plattform anzubieten. Der Verkaufspartner wird auf Aufforderung von Obelink hin das Angebot des betreffenden Produkts mit sofortiger Wirkung einstellen. Sollte das Produkt dennoch (nach einer Aufforderung durch Obelink im Sinne des vorigen Satzes) weiterhin auf der Plattform angeboten werden, so ist Obelink berechtigt, selbst das Angebot des betreffenden Produkts mit sofortiger Wirkung zu entfernen.
  5. Obelink hat das Recht, das Angebot oder bestimmte vom Verkaufspartner genannte Inhalte und andere Informationen nicht auf die Plattform aufzunehmen oder von der Plattform zu entfernen, wenn diese nach Ansicht von Obelink rechtswidrig, falsch oder irreführend sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen oder nach Ansicht von Obelink dem guten Namen von Obelink, der Plattform und/oder Dritten schaden können.
  6. Der Verkaufspartner darf dem Kunden keine Rücksendekosten in Rechnung stellen, mit Ausnahme von Situationen außerhalb der Liefergebiete Niederlande, Deutschland und Belgien, in denen dem Kunden lokale Rücksendekosten in Rechnung gestellt werden, sofern diese in Absprache zwischen Obelink und dem Verkaufspartner näher bestimmt wurden.

Artikel 4 - Bestellung und Lieferung

  1. Ein Benutzer kann über den regulären Bestellprozess bei Obelink (welcher Bestellprozess in der Umgebung verfügbar ist) im Netz eine Bestellung für ein vom Verkaufspartner angebotenes Produkt aufgeben.
  2. Der Verkaufspartner ist für den Versand und die Lieferung der Bestellung an den Benutzer verantwortlich und trägt das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts des Produkts während des Versands. Der Verkaufspartner bedient sich beim Versand der Bestellung des Packzettels, den Obelink dem Verkaufspartner digital zur Verfügung stellt. Der Verkaufspartner wird diesen Packzettel unverändert ausdrucken und der Sendung beilegen. Von dieser Verwendung des digitalen Packzettels darf der Verkaufspartner nur in Abstimmung mit Obelink abweichen. Alle Bestellungen werden vom Verkaufspartner mit Sendungsverfolgung versandt.
  3. Der Verkaufspartner darf für die Verpackung der Bestellung nur folgendes nutzen:
    1. markenfreier Versandkarton
    2. Versandkarton mit der/n Marke/n des Verkaufspartners oder dem Namen, unter dem der Verkaufspartner auf der Plattform aktiv ist, oder
    3. ein direkt vom Verkaufspartner gekaufter Versandkarton mit der Firma und dem Markenzeichen von Obelink.
  4. Bestellt ein Kunde für mindestens EUR 50 über die Plattform, dann darf der Verkaufspartner dem Kunden in NL/BE/DE keine Versandkosten berechnen.

Artikel 5 - Kundenbeziehung

  1. Geht ein Kunde der Plattform zum Kauf eines vom Verkaufspartner angebotenen Produkts über, dann kommt zwischen dem Verkaufspartner und dem Kunden ein Kaufvertrag zustande. Der Verkaufspartner ist gegenüber dem Kunden verpflichtet, entweder (1) seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuwenden, die von Obelink vorab schriftlich genehmigt werden müssen, oder (2) die Standard-AGB anzuwenden, die Obelink dem Verkaufspartner zur Verfügung stellt und die vom Verkaufspartner um seine Identitäts- und Adressangaben ergänzt wurden. Die anzuwendenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in der Sprache des Landes abgefasst sein, an das sich das Angebot des Verkaufspartners richtet, und müssen vom Verkaufspartner in der richtigen Weise als anwendbar erklärt und bereitgestellt werden.
  2. Der Verkaufspartner erkennt an, dass Obelink bei diesem Kaufvertrag keine Partei ist und/oder sein wird.
  3. Der Verkaufspartner ist auf eigene Kosten und Gefahr für die ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrages verantwortlich. Zusätzlich zu den Bestimmungen in Artikel 14 stellt der Verkaufspartner Obelink von allen Ansprüchen frei, die ein Kunde gegenüber Obelink geltend macht, die sich aus dem Abschluss und/oder der Ausführung des Kaufvertrags, einem oder mehreren Angeboten von Produkten in der Umgebung und/oder der Nutzung der Umgebung durch den Verkaufspartner ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
  4. Der Verkaufspartner wird die „Service-Levels“, wie in Anhang 1 enthalten, einhalten. Obelink hat das Recht, das Verkaufskonto des Verkaufspartners in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen auszusetzen oder zu kündigen, wenn der Verkaufspartner diese Service-Levels nicht einhält. Obelink behält sich das Recht vor, die Service-Levels einseitig zu ändern, und wird den Verkaufspartner per E-Mail über eine solche Änderung informieren, woraufhin die Änderung sofort in Kraft tritt.
  5. Der Verkaufspartner wird Obelink den Sendungsverfolgungscode jedes von ihm versandten Produkts zur Verfügung stellen. Obelink kann diese Sendungsverfolgungscodes anschließend unter anderem dazu verwenden, um die Einhaltung der in Anhang 1 genannten Service-Levels durch den Verkaufspartner zu überwachen.
  6. Der sogenannte „After Sales“ einschließlich Kundendienst, Garantie und Abwicklung von Rücksendungen und Retouren geht vollständig auf Rechnung und Gefahr des Verkaufspartners. Der Verkaufspartner sichert zu, alle bei ihm eingehenden Kundenanfragen innerhalb von acht (8) Geschäftsstunden zu beantworten.
  7. Der Verkaufspartner erkennt an und akzeptiert, dass Kunden an einem Bewertungssystem teilnehmen, auf dessen Grundlage der Verkaufspartner ein sogenanntes „Rating“ erhält und auch Rezensionen über Produkte und/oder den Verkaufspartner verfassen und in die Umgebung einstellen (lassen) kann. Obelink beeinflusst diese Bewertungen nicht und wird sie nicht zensieren, mit Ausnahme von Texten, die gegen Gesetze und/oder Vorschriften, die öffentliche Ordnung und/oder die guten Sitten verstoßen. Solche Texte werden von Obelink entfernt, sobald sie davon Kenntnis erhält.
  8. Der Verkaufspartner muss sicherstellen, dass seine Handlungen, einschließlich seines Angebots sowie der Ausführung des Kaufvertrags, stets im Einklang mit allen geltenden Gesetzen und/oder Vorschriften stehen. Der Verkaufspartner ist nicht berechtigt, von den geltenden Gesetzen und/oder Vorschriften abzuweichen.
  9. Obelink sendet dem Kunden nach Abschluss des Kaufvertrags eine Bestätigung per E-Mail. Der Verkaufspartner ermächtigt Obelink hiermit unwiderruflich, im Namen und auf Rechnung und Gefahr des Verkaufspartners direkt mit dem Kunden zu kommunizieren, ohne dass Obelink Partei des Kaufvertrages wird.

Artikel 6 - Zahlungen

  1. Obelink stellt dem Verkaufspartner über die Plattform eine Dienstleistung zur Verfügung, die darin besteht, das Angebot von Produkten an Kunden zu erleichtern und Kunden und Verkaufspartner miteinander in Kontakt zu bringen, damit der Verkaufspartner und Kunden Kaufverträge miteinander abschließen können. Obelink erbringt diese Dienstleistung durch den Zugang zur Plattform für den Verkaufspartner und durch die Durchführung von Marketing- und Kundendienstleistungen durch Obelink, die sowohl die Beantwortung von Fragen der Kunden in Bezug auf die Plattform und die vom Kunden auf ihr getätigte Transaktion auf Rechnung des Verkaufspartners als auch alle Aktivitäten in Bezug auf die Förderung der Produkte des Verkaufspartners in der Suchmaschine Google und anderen Akquisitionsplattformen und -kanälen umfassen. In diesem Zusammenhang zahlt der Verkaufspartner an Obelink eine Gebühr für jedes über die Plattform verkaufte Produkt sowie eine monatliche Gebühr. Die Gebühr für ein verkauftes Produkt wird nicht fällig, wenn und soweit der Kaufvertrag über das betreffende Produkt vom Kunden innerhalb der zwischen dem Verkaufspartner und Obelink vereinbarten dreißigtägigen Widerrufsfrist storniert wurde.
  2. Die Höhe der Gebühr pro Produktkategorie ist in Anhang 2 enthalten. Der Verkaufspartner erkennt an, dass Obelink berechtigt ist, die Höhe der Gebühr für jede Unterkategorie und/oder Produktkategorie einseitig anzupassen. Obelink muss den Verkaufspartner entsprechend informieren. Die angepasste Gebühr gilt für alle Produktbestellungen, die ab dem siebten Tag nach der Mitteilung von Obelink an den Verkaufspartner über die angepasste Gebühr getätigt werden.
  3. Kunden leisten die Zahlungen für die Produkte des Verkaufspartners an Obelink. Der Verkaufspartner gewährt Obelink hiermit das unwiderrufliche Recht, im Namen von Obelink und unter Ausschluss des Verkaufspartners Anspruch auf die Zahlung und Erfüllung aller sonstigen Verpflichtungen, die sich für den Kunden aus dem Kaufvertrag ergeben können, zu erheben.
  4. Der Verkaufspartner ist nicht berechtigt, vom Kunden direkt an ihn geleistete Zahlungen entgegenzunehmen. Der Verkaufspartner wird in diesem Fall dem Kunden den erhaltenen Betrag zurückerstatten und ihn darüber informieren, dass die Zahlung an Obelink erfolgen muss. Der Verkaufspartner erkennt damit an, dass nur eine Zahlung eines Kunden an Obelink den Kunden von seiner Zahlungsverpflichtung aus dem Kaufvertrag befreit.
  5. Der Verkaufspreis eines vom Verkaufspartner auf der Plattform angebotenen Produkts muss mit dem Verkaufspreis übereinstimmen, zu dem das betreffende Produkt vom Verkaufspartner auf seiner eigenen Website angeboten wird. Wenn der Verkaufspartner Produkte auf seiner eigenen Website zu einem niedrigeren Verkaufspreis als auf der Plattform anbietet, kann Obelink die Produkte von der Plattform entfernen und den Zugang zu und/oder die Nutzung des Verkaufskontos vorübergehend oder dauerhaft aussetzen.
  6. Wenn ein Kaufvertrag innerhalb der zwischen dem Verkaufspartner und Obelink vereinbarten Widerrufsfrist von dreißig (30) Tagen widerrufen wird und Obelink bereits eine Zahlung des Kunden für den zugrundeliegenden Auftrag erhalten hat, wird Obelink die Zahlung innerhalb von vierzehn(14) Tagen nach Erhalt der Widerrufserklärung des Kunden direkt an den Kunden zurückzahlen. Wird ein Kaufvertrag nach Ablauf dieser Frist storniert, muss sich der Kunde direkt an den Verkaufspartner wenden, um eine Zahlung zurückzuerhalten. Obelink ist von diesem Moment an keine Partei und ist nicht an der Rückerstattung des vom Kunden gezahlten Betrags und/oder dem Umtausch des betreffenden Produkts beteiligt. Obelink ist nicht verpflichtet, dem Verkaufspartner aufgrund eines nach dieser Frist beendeten Kaufvertrags irgendeinen Betrag zu vergüten, und Obelink ist in diesem Fall berechtigt, die Gebühr einzubehalten.

Artikel 7 - Dienstleistungen Obelink

  1. Die von Obelink erhaltenen Zahlungen werden nach Abzug der in Artikel 6.1 dieser Nutzungsbedingungen festgelegten Gebühr und eventueller Verrechnungen gemäß Artikel 7.3 dieser Nutzungsbedingungen auf das vom Verkaufspartner angegebene Konto überwiesen. Die Auszahlung durch Obelink erfolgt im Prinzip dreimal pro Kalendermonat. Obelink stellt für diese Zahlungen eine Rechnung aus. Wenn eine Bestellung vier Werktage nach dem vereinbarten Liefertermin oder nach dem letzten Tag der vereinbarten Lieferfrist nicht beim Kunden eingegangen ist, wird die Bestellung von Obelink als nicht geliefert betrachtet. Der Verkaufspartner wird mit dem Kunden vereinbaren, dass der Kunde in einem solchen Fall nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Der Verkaufspartner hat dann auch keinen Anspruch auf Zahlung irgendeines Betrages durch Obelink. Wenn der Verkaufspartner bereits bezahlt wurde, kann Obelink den bezahlten Betrag gemäß Artikel 7.3 dieser Nutzungsbedingungen mit zukünftigen Forderungen des Verkaufspartners an Obelink verrechnen. Obelink ist berechtigt, die Zahlung an den Verkaufspartner auszusetzen, wenn dies nach Ansicht von Obelink zum Schutz der Plattform, der Kunden, Dritter oder des guten Rufs erforderlich ist oder wenn der Verdacht besteht, dass der Verkaufspartner gegen diese Bedingungen verstößt, einschließlich der Situation, in der es Anzeichen dafür gibt, dass bestellte und bezahlte Produkte aufgrund von Knappheit oder betrügerischen Handlungen nicht an Kunden geliefert werden.
  2. Alle Beträge, die Obelink in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen vom Verkaufspartner erhält, sind sofort fällig. Obelink ist berechtigt, alle vom Verkaufspartner gemäß diesen Nutzungsbedingungen zu erhaltenden Beträge oder Beträge, die aufgrund einer anderen mit dem Verkaufspartner geschlossenen Vereinbarung zu erhalten sind, mit etwaigen Zahlungsverpflichtungen von Obelink zu verrechnen, einschließlich der nächsten Auszahlung der von Obelink erhaltenen Zahlungen, wie in Artikel 6.2 beschrieben. Obelink kann auch eine Rechnung über diese Beträge schicken, die vom Verkaufspartner innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist bezahlt werden muss. Falls Obelink beschließt, nichts zu verrechnen, kann sie die in Artikel 6.2 genannte Zahlung so lange aussetzen, wie der Verkaufspartner Obelink aufgrund dieser Nutzungsbedingungen oder eines anderen mit Obelink geschlossenen Vertrags Beträge schuldet.

Artikel 8 - Rechte an geistigem Eigentum und Verwendung von Inhalten

  1. Durch die Annahme dieser Nutzungsbedingungen überträgt der Verkäufer, soweit dies möglich ist, alle Rechte an den Werken an Obelink, und zwar für alle Länder, in denen diese Rechte gelten, und Obelink nimmt diese Übertragung hiermit an. Diese Übertragung bezieht sich auf alle möglichen Rechte, die in Bezug auf die Werke bestehen können, einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich neuer Verwertungsformen, in ihrer umfassendsten Form, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sollte eine Übertragung nicht oder nur teilweise möglich sein, dann wird der Verkaufspartner dennoch dafür sorgen, dass die vorgenannten Rechte an den Werken so weit wie möglich in den von Obelink gewünschten Weisen genutzt werden können, zum Beispiel durch Registrierung der Rechte an geistigem Eigentum und/oder der Werke auf den Namen von Obelink.
  2. Der Verkaufspartner wird auf Verlangen alle erforderliche Mitwirkung leisten, um Obelink in die Lage zu versetzen, die Rechte an den Werken zu erwerben, soweit sie nicht bereits bei Obelink liegen, und die Rechte an den Werken auszuüben. Während und nach der Verkaufspartnerschaft und/oder der Nutzung der Plattform durch den Verkaufspartner ist es dem Verkaufspartner untersagt, Handlungen vorzunehmen, die dazu führen könnten, dass Obelink in irgendeiner Weise an der Ausübung, Verwertung und/oder Schaffung der Rechte an den Werken und/oder sonstiger geistiger Eigentumsrechte, die Obelink zustehen, gehindert oder eingeschränkt wird.
  3. Soweit die Werke (die Rechte daran) (noch) nicht auf Obelink übertragen wurden, gewährt der Verkaufspartner Obelink durch die Annahme der Nutzungsbedingungen eine nicht-ausschließliche, unbefristete und übertragbare Lizenz an den (Rechten an den) Werken. Diese Lizenz gilt weltweit und umfasst alle bestehenden und zukünftigen Verwertungsmethoden, einschließlich aller Verwertungsmethoden im Zusammenhang mit der Plattform im weitesten Sinne, sowie die Verwertung durch Kommunikation und Werbung in allen Medien für die Plattform (das Angebot darauf). Der Verkaufspartner garantiert, dass er befugt ist, diese Lizenz zu erteilen (eventuell schon jetzt für später) und wird, falls sich herausstellt, dass zusätzliche Handlungen für die Erteilung dieser Lizenz erforderlich sind, vollständig kooperieren und alle erforderlichen Handlungen durchführen.
  4. Obelink gewährt dem Verkaufspartner hiermit eine nicht-exklusive, nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Inhalte in Übereinstimmung mit diesen Nutzungsbedingungen und ausschließlich zum Zweck des Verkaufs von Produkten über die Plattform. Der Verkaufspartner wird alle von Obelink erteilten Anweisungen unverzüglich befolgen. Der Verkaufspartner wird keine Änderungen an den Inhalten vornehmen und sie niemals in irreführender oder für Obelink schädlicher Weise verwenden (lassen). Wenn der Verkaufspartner Änderungen an bestehenden Inhalten vornimmt, müssen diese Änderungen die in diesem Artikel genannten Anforderungen und Garantien erfüllen.
  5. Wenn der Verkaufspartner Produkte auf der Plattform anbieten möchte, für die Obelink keine Inhalte hat, muss der Verkaufspartner Obelink die erforderlichen (Produkt-)Informationen zur Verfügung stellen. Diese (Produkt-)Informationen müssen den von Obelink in diesem Artikel festgelegten Anforderungen und Garantien entsprechen.
  6. Der Verkaufspartner garantiert, dass:
    1. die Produktbeschreibungen keine Verweise auf Rabatte, Garantieregelungen, Marketingslogans oder andere Produkte enthalten;
    2. die Produktbeschreibungen keine URLs zu eigenen oder anderen Websites enthalten;
    3. die Bilder, die über eine URL angeliefert werden, keine Rabattzeichen, Wasserzeichen, Firmennamen und/oder Firmenlogos enthalten;
    4. die zur Verfügung gestellten (Produkt-)Informationen nicht die Rechte Dritter verletzen, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum;
    5. die von ihm zur Verfügung gestellten (Produkt-)Informationen in der Sprache der Umgebung abgefasst sind;
    6. die von ihm zur Verfügung gestellten (Produkt-)Informationen mit den nationalen Gesetzen und Vorschriften des Lands, in dem der Verkaufspartner die betreffenden Produkte anbietet, oder zumindest des Lands der Umgebung, an die sich das Angebot richtet, genügt, einschließlich aller damit verbundenen Offenlegungspflichten;
    7. die Produktbeschreibung den Inhaltsrichtlinien entspricht, wie sie von Obelink geliefert werden. Wenn der Verkaufspartner sich nicht daran hält, behält sich Obelink das Recht vor, Produkte
  7. Obelink ist nicht verpflichtet, die Inhalte oder die vom Verkaufspartner zur Verfügung gestellten(Produkt-)Informationen zu nutzen oder auf der Plattform anzuzeigen.
  8. Obelink ist jederzeit berechtigt, die (Produkt-)Informationen und Inhalte zu entfernen, zu ergänzen oder zu ändern. Der Verkaufspartner wird dem unter keinen Umständen widersprechen.
  9. Der Verkaufspartner muss Obelink die (Produkt-)Informationen in Übereinstimmung mit den Bedingungen laut den Informationen gewerbsmäßiger Verkauf liefern.
  10. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründen weder diese Nutzungsbedingungen noch irgendein anderer Vertrag zwischen dem Verkaufspartner und Obelink eine Übertragung von (Rechten an den) Werken von Obelink auf den Verkaufspartner oder eine Übertragung sonstiger Rechte von Obelink.
  11. Der Verkaufspartner wird unter keinen Umständen eine Marke oder einen Domainnamen im eigenen Namen registrieren, worin der Bestandteil „Obelink“ oder ein ähnlicher Bestandteil oder ein Logo erscheint. Jegliche Verwendung der Marken und/oder Logos von Obelink durch den Verkaufspartner bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Obelink.

Artikel 9 - Datenschutz

  1. Obelink verschafft dem Verkaufspartner lediglich die persönlichen Daten der Kunden (im folgenden: „Kundendaten“), insoweit diese Kundendaten für den Verkaufspartner zur Erfüllung des Kaufvertrages, einschließlich der sog. After-Sales-Pflichten, erforderlich sind. Es handelt sich in jedem Fall um Name, Anschrift und Wohnort (im folgenden: „Name und Anschrift“), E-Mail-Adresse und Telefonnummer, wenn ein Liefertermin vereinbart werden muss.
  2. Der Verkaufspartner sichert zu, dass er nur im Zusammenhang mit der Erfüllung des Kaufvertrages und der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag an die Kunden herantritt und diese Kundendaten niemals kommerziell verwertet oder nutzt. Der Verkaufspartner wird die Kundendaten nur zur Erfüllung seiner obengenannten Verpflichtungen und seiner Abrechnungspflichten verwenden und in eine seiner Datenbanken aufnehmen (lassen). Der Verkaufspartner ist auch nach Beendigung des Verkaufskontos nicht berechtigt, Kundendaten gewerblich zu verwerten oder zu nutzen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieses Artikels haftet der Verkaufspartner für alle Schäden, die Obelink entstehen.
  3. Der Verkaufspartner wird Kundendaten und/oder andere personenbezogene Daten nur dann an Obelink weitergeben, wenn und soweit dies auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Vorschriften zulässig ist.

Artikel 10 - Zugang zu Daten

  1. Obelink darf sich nur unter den in den Nutzungsbedingungen beschriebenen Bedingungen Zugang zu Daten, einschließlich personenbezogenen Daten, verschaffen, wenn und soweit dies für die Durchführung des Vertrags mit dem Verkaufspartner, zu dem diese Nutzungsbedingungen gehören, und/oder für die Erbringung seiner Dienstleistungen, wie in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben, erforderlich ist, oder um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, der sie unterliegt. Obelink hat technischen Zugriff auf die Informationen, einschließlich personenbezogenen Daten, die der Verkaufspartner und der Kunde auf der Plattform einstellen oder über die Plattform in irgendeiner Weise teilen, da Obelink die Plattform technisch verwaltet.
  2. Insbesondere hat Obelink gemäß dem vorigen Absatz technischen Zugang zu den folgenden Daten, und zwar unbeschadet der dafür geltenden Bedingungen, wie oben beschrieben:
    1. die Daten, einschließlich personenbezogener Daten, die der Verkaufspartner und die Kunden bei der Nutzung der Plattform und anderen Dienstleistungen von Obelink, wie in diesen Nutzungsbedingungen beschrieben, zur Verfügung stellen, sowie jene, die bei der Erbringung dieser Dienstleistungen generiert werden, einschließlich in jedem Fall:
      1. die Konto- und Benutzerdaten wie Name, Anschrift und Wohnort bzw. Firmensitz des Verkaufspartners und der Kunden;
      2. Bestelldaten wie Umsatz mit und ohne MwSt., Absatz, Name, Anschrift und Wohnort;
      3. Bankkontonummern des Verkaufspartners und der Kunden;
      4. Sendungsverfolgungsdaten zu Bestellungen von Produkten;
      5. Informationen über Rücksendungen und Stornierungen von Bestellungen;
      6. Informationen über Streitigkeiten zwischen dem Verkaufspartner und Obelink, wie die Art der Streitigkeit, die beteiligten Parteien und die betroffenen Bestellungen;
      7. Mitteilungen, die der Verkaufspartner den Kunden über die Mitteilungsfunktion auf der Plattform sendet.
  3. Ein Verkaufspartner hat Einblick in die im vorigen Absatz genannten Daten, einschließlich personenbezogener Daten, soweit diese vom jeweiligen Verkaufspartner erzeugt oder in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt wurden. Wenn ein Kaufvertrag mit einem Kunden abgeschlossen wird, hat der Verkaufspartner außerdem Zugang zu Daten, einschließlich personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des Kaufvertrags erforderlich sind, nämlich:
    1. Name und Adressdaten des Kunden.
  4. Die in Absatz 2 genannten Informationen werden von Obelink nicht an Dritte weitergegeben.

Artikel 11 - Rangfolge

  1. Auf der Plattform werden die Produkte nach verschiedenen Rangfolge-Mechanismen präsentiert, nämlich über i) die Listenseite, ii) die Suchseite, iii) die Produktseite und iv) die Empfehlungen.
  2. Die in Absatz 1 erwähnten Rangfolge-Mechanismen verwenden jeweils unterschiedliche Parameter, die hierunter erläutert werden:
    1. Die Listenseite ist die Seite, die nach Verwendung des Auswahlmenüs auf der Plattform angezeigt wird. Welche Produkte auf einer Listenseite erscheinen, wird durch die Kategorie bestimmt, in die die Produkte aufgenommen sind. Die Listenseite ist ein Spiegelbild der Produkte in der jeweiligen Kategorie. Die Reihenfolge der Produkte auf einer Listenseite wird durch einen Algorithmus bestimmt, der den Beliebtheitswert ermittelt. Der Grund dafür ist, dass Obelink dem Kunden die am besten geeigneten Produkte anbieten möchte, wobei die Beliebtheit der betreffenden Produkte als ein wichtiger Indikator angesehen wird. Dieser Algorithmus verwendet Kundeninteraktionsdaten, wobei die vergangenen Tage wichtig sind. Dazu gehören:
      1. die Anzahl der Verkäufe eines Produkts;
      2. die Anzahl der Klicks auf ein Produkt.
    2. Die Suchseite ist die Seite, die nach Verwendung der Suchleiste auf der Plattform angezeigt wird. Welche Produkte auf einer Suchseite erscheinen, wird durch eine Kombination aus dem Beliebtheitswert (siehe i) oben) und dem sogenannten Relevanzwert bestimmt. Der Relevanzwert wird auf Grundlage der über die Produkte bekannten Informationen, einschließlich Titel und Spezifikationen, ermittelt. Auf diese Weise kann ein Produkt mehr oder weniger gut passen, was zu einem Relevanzwert führt. Auf diese Weise versucht Obelink, dem Kunden die relevantesten Produkte anzubieten.
    3. Für den Fall, dass mehrere Verkaufspartner dasselbe Produkt auf der Plattform anbieten, wird Obelink sich bemühen, dem Kunden durch die Empfehlung eines Verkaufspartners zu dienen. Dieser Verkaufspartner hat zu diesem Zeitpunkt das beste Angebot für den Kunden auf Basis des sogenannten „Kaufblock-Algorithmus“ und bekommt dadurch den „Kaufblock“. Die wichtigsten Parameter, die zur Bewertung des Angebots eines Verkaufspartners für die Suchseite verwendet werden, sind:
      1. Bestellbarkeit des Produkts;
      2. Preis des Produkts einschließlich Versandkosten und Mehrwertsteuer.
    4. Auf verschiedenen Seiten zeigt Obelink Empfehlungen an, von denen sie annimmt, dass sie in Bezug auf das Produkt, das der Kunde betrachtet, relevant sind, wie z. B. „Andere betrachteten auch“. Die Reihenfolge der empfohlenen Produkte wird durch einen Algorithmus bestimmt, der den Beliebtheitswert bestimmt. Dieser Algorithmus verwendet Kundeninteraktionsdaten, wobei aktuellere Daten wichtiger sind als ältere Daten. Obelink verwendet auch Produktinformationen. Die für Kundeninteraktionsdaten und Produktinformationen verwendeten Informationen umfassen:
      1. worauf Kunden, die sich das Produkt angesehen haben, ebenfalls geklickt haben;
      2. welche Produkte diese Kunden letztendlich gekauft haben;
      3. die Vergleichbarkeit (z. B. von Titel, Beschreibung, Marke, Kategorie, Preis usw.) des Produkts mit möglichen empfohlenen Produkten.

Artikel 12 - Garantien und Verpflichtungen

  1. Der Verkaufspartner erklärt und gewährleistet, dass er berechtigt ist, diese Nutzungsbedingungen enthaltenen Regelungen zu akzeptieren und einzuhalten.
  2. Der Verkaufspartner garantiert, dass:
    • nur solche Produkte angeboten werden, die der Verkaufspartner in ausreichender Menge vorrätig hat oder, falls dies nicht der Fall ist, innerhalb der auf der Plattform angegebenen Lieferzeiten vom Verkaufspartner produziert und geliefert werden können;
    • zu jeder Zeit achtundneunzig Prozent (98%) der vom Verkaufspartner über die Plattform angebotenen Produkte innerhalb der vom Verkaufspartner auf der Plattform angegebenen Lieferzeit geliefert werden, es sei denn, der Verkaufspartner hat mit dem Kunden eine andere Lieferzeit vereinbart;
    • nur Produkte in den von Obelink eröffneten Produktkategorien angeboten werden;
    • die vom Verkaufspartner angebotenen Produkte sein Eigentum sind und nicht mit Rechten Dritter oder sonstigen Rechten des Verkaufspartners belastet sind;
    • die (Eigenschaften der) Produkte, das Angebot und die vom Verkaufspartner für die Plattform zur Verfügung gestellten Informationen (wie Produktbeschreibung, Abmessungen, Farbe, Preis, Menge usw.) jederzeit richtig und vollständig sind und somit niemals irreführend, unrichtig, unvollständig oder anderweitig im Widerspruch zu geltenden Gesetzen und/oder Vorschriften stehen;
    • er berechtigt ist, diese Produkte auf der Plattform zum Verkauf anzubieten und zu veräußern;
    • die angebotenen Produkte immer die Originalprodukte und keine Nachahmungen sind;
    • das Angebot und der Versand auf der Plattform den lokalen Gesetzen und/oder Vorschriften des Landes entsprechen, in dem die jeweilige Umgebung betrieben wird;
    • sofern sich Informationen über das Produkt, wie sie auf der Plattform veröffentlicht sind, als unrichtig, unvollständig oder anderweitig mangelhaft erweisen, er Obelink hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen und den Mangel beheben wird oder es Obelink ermöglichen wird, die Informationen zu ändern;
    • die Produkte ordnungsgemäß funktionieren, keine Mängel aufweisen und keine Nichtkonformität vorliegt;
    • er während der Nutzung der Plattform und der Ausführung von Verträgen mit Obelink, alles im weitesten Sinne, keine geistigen Eigentumsrechte, einschließlich Patenten, Urheberrechten, Marken und anderen absoluten Rechten eines Mitarbeiters, Beauftragten oder Erfüllungsgehilfen des Verkaufspartners oder eines Dritten, verletzen wird;
    • die Handlungen des Verkaufspartners und/oder die Produkte des Verkaufspartners dem Ruf und/oder dem Image von Obelink, der Plattform oder der Umgebung nicht schaden werden;
    • er jederzeit in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften handelt, einschließlich aller geltenden Gesetze und/oder Vorschriften in Bezug auf Fernabsatz, Verbraucherkäufe, unlautere Handelspraktiken und den Schutz personenbezogener Daten;
    • er jederzeit in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Anweisungen von Obelink bezüglich der Installation und Nutzung der Plattform handelt.
  3. Der Verkaufspartner hält Obelink schadlos für alle Verluste und/oder Schäden, die Obelink in welcher Form auch immer als Folge der Nichteinhaltung der Garantien dieses Artikels durch den Verkaufspartner erleidet oder erleiden wird.
  4. Dem Verkaufspartner ist es nicht gestattet, zusammen mit der Lieferung von Produkten an die Kunden Werbebotschaften zu versenden oder den Kunden in sonstiger Weise kommerzielle Botschaften zukommen zu lassen.

Artikel 13 - Einschränkung, Aussetzung und Beendigung der Verkaufspartnerschaft mit Obelink

  1. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ist Obelink berechtigt, im Falle eines Verstoßes des Verkaufspartners gegen den Vertrag zwischen Obelink und dem Verkaufspartner, die Nutzungsbedingungen, den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen oder zu kündigen, je nach Schwere und Häufigkeit der Verstöße des Verkaufspartners.
  2. Wenn Obelink beschließt, die Erbringung der einzelnen vom Verkaufspartner abgenommenen Dienstleistungen, wie in diesen Nutzungsbedingungen und dem Vertrag mit dem Verkaufspartner beschrieben, einzuschränken oder auszusetzen, wird Obelink diese Entscheidung vor oder zum Zeitpunkt einer solchen Einschränkung oder Aussetzung auf einem dauerhaften Datenträger begründen.
  3. Wenn Obelink beschließt, die Erbringung der einzelnen vom Verkaufspartner abgenommenen Dienstleistungen, wie in diesen Nutzungsbedingungen und dem Vertrag mit dem Verkaufspartner beschrieben, zu beenden, wird Obelink dem Verkaufspartner die Gründe für diese Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger mitteilen, und zwar mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Kündigung. Diese Frist gilt nicht, wenn und soweit Obelink gesetzlich verpflichtet ist, ohne Einhaltung der vorgenannten Frist zu kündigen, wenn Obelink eine gesetzliche Kündigungsbefugnis aus dringenden Gründen ausübt und/oder wenn Obelink nachweisen kann, dass der Verkaufspartner wiederholt gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. In diesen Fällen wird Obelink dem Verkaufspartner unverzüglich die Gründe für die Entscheidung über einen dauerhaften Datenträger mitteilen.
  4. Obelink ist nicht verpflichtet, ihre Entscheidungen zu begründen, wenn sie nach geltendem Recht Gründe hat, dies nicht zu tun, oder wenn sie nachweisen kann, dass der Verkaufspartner wiederholt gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat und dies der Grund für die Kündigung wie im vorigen Absatz beschrieben ist.
  5. Der Verkaufspartner ist jederzeit berechtigt, den Vertrag mit Obelink, dessen Bestandteil diese Nutzungsbedingungen sind, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 30 Tagen schriftlich zu kündigen.

Artikel 14 - Folgen der Beendigung der Verkaufspartnerschaft mit Obelink

  1. Wenn die Verkaufspartnerschaft aus irgendeinem Grund beendet wird:
    1. wird das Verkaufskonto gesperrt;
    2. ist der Verkaufspartner nicht mehr berechtigt, die Inhalte, Produkte und Obelink-Marken zu nutzen (sofern dieses Recht bereits bestand).
  2. Der Verkaufspartner kann im Zusammenhang mit der Beendigung der Verkaufspartnerschaft durch Obelink keine Entschädigung von Obelink verlangen, und der Verkaufspartner verzichtet hiermit auf jedes Recht auf eine diesbezügliche (Entschädigungs-)Leistung.
  3. Die Beendigung der Verkaufspartnerschaft entbindet den Verkaufspartner jedoch nicht von seinen(Zahlungs-)Verpflichtungen gegenüber Obelink, die aufgrund von Bestellungen für ein oder mehrere Produkte, die vor Beendigung der Verkaufspartnerschaft über die Plattform aufgegeben wurden, fällig sind oder werden.
  4. Obelink ist jederzeit berechtigt, bei Beendigung der Verkaufspartnerschaft alle ausstehenden Forderungen gegen den Verkaufspartner mit ausstehenden Forderungen des Verkaufspartners gegen Obelink zu verrechnen.

Artikel 15 - Haftung und Entschädigung

  1. Der Verkaufspartner haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die Obelink in irgendeiner Weise im Zusammenhang mit einer zurechenbaren Nichterfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen seitens des Verkaufspartners oder von ihm eingeschalteter Personen und Dritter aus dem mit Obelink geschlossenen Vertrag oder sich daraus ergebenden Vereinbarungen, einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen enthaltenen Vorschriften und/oder einer rechtswidrigen Handlung seitens des Verkaufspartners, seines Personals oder anderer vom Verkaufspartner eingeschalteter Personen erleidet, und stellt Obelink diesbezüglich frei. Dies umfasst unter anderem Schäden im Zusammenhang mit (i) Produkthaftung, (ii) Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum, (iii) Verletzung von Gesetzen und/oder Vorschriften in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten, Verbraucherkäufe, Fernabsatz und/oder unlautere Geschäftspraktiken, (iv) Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und/oder Vorschriften durch die Produkte, (v) Nichtkonformität und/oder (vi) unrichtige, unvollständige oder anderweitig fehlerhafte Informationen, die auf der Plattform in Bezug auf das Produkt, das Angebot, die Bestellung und/oder den Versand des Produkts aufgenommen wurden.
  2. Außer im Falle von Vorsatz und/oder bewusster Fahrlässigkeit seitens Obelink haftet Obelink in keiner Weise für Schäden und/oder Kosten jeglicher Art, die dem Verkaufspartner im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform, des Verkaufskontos, der Inhalte und/oder der Produkte entstehen, wie u. a. Schäden und Kosten, die sich aus dem nicht ordnungsgemäßen Funktionieren der Plattform, technischen Störungen und fehlerhaften Inhalten ergeben.
  3. Für den Fall, dass der Haftungsausschluss im Sinne von Artikel 14.3 von einem zuständigen Gericht ganz oder teilweise aufgehoben oder für nichtig erklärt wird, vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass Obelink nur für Schäden in Höhe von EUR 500 (in Worten: fünfhundert Euro) pro Schadenfall und maximal EUR 2.000 (in Worten: zweitausend Euro) pro Kalenderjahr haftet, außer im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens Obelink.

Artikel 16 - Reklamationsabwicklung und Vermittlung

  1. Für die Abwicklung von Reklamationen über die Dienstleistungen von Obelink sowie die Durchführung einer Vereinbarung zwischen dem Verkaufspartner und Obelink oder über diese Nutzungsbedingungen kann der Verkaufspartner jederzeit Kontakt mit Obelink aufnehmen. Reklamationen werden von Obelink kostenlos bearbeitet.
  2. Reklamationen werden von Obelink innerhalb von 14 Kalendertagen bearbeitet. Eine eingereichte Reklamation wird so schnell wie möglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Eingang, beantwortet.

Artikel 17 - Sonstiges

  • Der Verkaufspartner wird niemals als Agent oder Vertreter von Obelink auftreten und wird insbesondere keine Zusagen machen oder Verpflichtungen für oder im Namen von Obelink übernehmen.
  • Der Verkaufspartner ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Vertrag mit Obelink (von dem diese Nutzungsbedingungen einen Teil bilden) (teilweise) an einen Dritten zu übertragen, es sei denn, Obelink hat dazu vorher schriftlich seine Zustimmung erteilt
  • Obelink ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen zu ändern. Obelink wird den Verkaufspartner auf einem dauerhaften Datenträger über jede beabsichtigte Änderung dieser Nutzungsbedingungen einschließlich der Anhänge informieren. Der Verkaufspartner hat das Recht, den Vertrag mit Obelink (von dem diese Nutzungsbedingungen einen Teil bilden) innerhalb von 15 Tagen nach der vorgenannten Mitteilung zu kündigen. Unter Umständen kann Obelink eine längere Kündigungsfrist anbieten. Die Änderungen werden erst nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam, wenn und soweit der Verkaufspartner nicht kündigt. Die Kündigung durch den Verkaufspartner innerhalb der Kündigungsfrist wird innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der genannten Kündigung wirksam. Will der Verkaufspartner von dieser Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, kann er dies Obelink schriftlich oder durch eine unmissverständliche Erklärung mitteilen. Damit entfällt die vorgenannte Möglichkeit der Kündigung. Das Anbieten neuer Produkte auf der Plattform durch den Verkaufspartner gilt als eindeutiger aktiver Akt des Verzichts auf die Möglichkeit der Stornierung, mit Ausnahme der Fälle, in denen Obelink eine längere Stornierungsfrist aus Gründen anbietet, die mit erforderlichen technischen Änderungen seitens des Verkaufspartners zusammenhängen.
  • Die im vorigen Artikel beschriebenen Kündigungsfristen gelten nicht, wenn Obelink von Gesetzes wegen verpflichtet ist, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen so zu ändern, dass Obelink die Kündigungsfrist nicht einhalten kann, und/oder wenn Obelink die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern muss, um eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr im Zusammenhang mit dem Schutz von Obelink, den Verkaufspartnern und/oder den Kunden zu überwinden, einschließlich Betrug, Spam, Malware und Verletzungen in Bezug auf persönliche Daten.
  • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Die betreffende Bestimmung wird in diesem Fall so geändert, dass sie mit dem geltenden Recht übereinstimmt, und zwar so weit wie möglich unter Berücksichtigung des Zwecks der betreffenden Bestimmung.
  • Artikel 18 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

    1. Auf den Vertrag zwischen Obelink und dem Verkaufspartner, einschließlich dieser Nutzungsbedingungen, findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung, und Streitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen niederländischen Gericht in Gelderland, Standort Zutphen, vorgelegt.

    ANHANG 1 - Service-Levels Verkaufspartner

    Der Verkaufspartner ist verpflichtet, die folgenden Service-Levels bezüglich des Niveaus der vom Verkaufspartner für den Kunden erbrachten Dienstleistungen einzuhalten:

    • Beantworten von Kundenfragen auf der Plattform innerhalb von 16 Arbeitsstunden nach Erhalt.**
    • Telefonische Erreichbarkeit werktags von 9 bis 17 Uhr.**
    • Bearbeiten von Stornierungsanfragen des Kunden innerhalb von 24 Stundennach Erhalt auf der Plattform.**
    • Bearbeiten und Liefern von Bestellungen innerhalb der auf der Plattform angegebenen Lieferzeit
    • Bearbeiten zurückgesandter Produkte innerhalb von 24 Stunden.**

    Der Verkaufspartner verpflichtet sich, für höchste Kundenzufriedenheit zu sorgen. Dies äußert sich in den folgenden Normen:

    • Pünktliche Lieferung ≥ 98 % aller Sendungen
    • Verkäuferstornierungen ≤ 2 % aller Bestellungen
    • Kundenfragen ≤ 12 % aller Bestellungen
    • Retouren ≤ 8 % aller Sendungen *)
    • Rückgabefrist für alle Artikel 30 Tage
    • Anrufentgegennahme ≥ 90% der Fälle innerhalb von 1 Minute **)
    • Anrufentgegennahme ≥ 90 % aufgenommen
    • Gesamtbewertungsnote mindestens 3,8 (von 5)
    • Maximale Versandzeit ≤ 4 Tage/li>
    • Sendungsverfolgungscode 100 % aller Sendungen

    *) Dieser Prozentsatz wird über Rücksendungen mit Rücksendegrund berechnet: Artikel falsch, beschädigt, defekt, unvollständig oder nicht erhalten; Artikel nicht erwartungsgemäß oder zu viel erhalten.

    **) Werktags von 9 bis 17 Uhr.

    Obelink wird die (Leistung des Verkaufspartners bei den) vorgenannten Service-Levels auf der Grundlage der ihr bekannten Informationen verwalten und analysieren. Sofern sich zwischen den Parteien eine Meinungsverschiedenheit über die Leistung des Verkaufspartners bei den verschiedenen Service-Levels ergibt, sind die (technischen) Systeme und die entsprechende Verwaltung von Obelink maßgeblich.

    ANHANG 2 - Kommissionsmodell

    • Ein monatliches Abonnement von EUR 39,95

    +

    • Von jeder Transaktion, die der Verkaufspartner durchführt, wird eine Provision einbehalten. Die Provision wird über den Gesamtverkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer berechnet. Die Standardprovision beträgt 14 % + 1 % in jeder der Hauptkategorien von Obelink.
      Basic Marketing Gesamt
    Zelte, Markisen, Vordächer 14% !% 15%
    Campingartikel, Möbel 14% !% 15%
    Wohnwagen- und Wohnmobilzubehör 14% !% 15%
    Sport & Outdoor 14% !% 15%

    Wenn die Rücksendung des Kunden vom Verkaufspartner genehmigt wird (d. h. wenn der Verkaufspartner sie erhalten und der Rückerstattung an den Kunden zugestimmt hat), wird ihm die Provision vollständig erstattet, einschließlich der Marketingkosten, und zwar gemäß den obigen Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen.