Mit dem Auto nach Frankreich in den Urlaub? Das müssen Sie wissen

Sie lieben Frankreich und fahren schon seit Jahren in Ihr Lieblingsurlaubsland? Dann sind Sie bestimmt mit den dortigen Verkehrsregeln bestens vertraut. Es hat sich jedoch in den letzten Jahren so einiges geändert. In diesem Blog lesen Sie, was Sie wissen sollten, bevor Sie sich dieses Jahr wieder auf dem Weg nach Frankreich machen.

Frankreich hat sich in den letzten Jahren ziemlich angestrengt, die Straßen im Lande sicherer zu machen. Die dortige Regierung schärfte einige Verkehrsregeln an und verabschiedete zudem neue Regeln. Urlauber sollten sich darüber informieren, was sich geändert hat, sonst könnte es zu bösen Überraschungen kommen. Verstöße können nämlich zu erheblichen Geldstrafen führen. Wir haben für Sie die wichtigsten aktuellen Verkehrsregeln aufgelistet:

Frankreich hat sich in den letzten Jahren ziemlich angestrengt, die Straßen im Lande sicherer zu machen. Die dortige Regierung schärfte einige Verkehrsregeln an und verabschiedete zudem neue Regeln. Urlauber sollten sich darüber informieren, was sich geändert hat, sonst könnte es zu bösen Überraschungen kommen. Verstöße können nämlich zu erheblichen Geldstrafen führen. Wir haben für Sie die wichtigsten aktuellen Verkehrsregeln aufgelistet:

Allgemeine Verkehrsregeln

In Frankreich gilt die allgemeine Verkehrsregel, dass der Fahrer jederzeit immer sofort in der Lage sein sollte, die für ein sicheres Fahren erforderlichen Handlungen auszuführen. In folgenden Fällen riskieren Sie demnach als Fahrer ein Bußgeld:

  • Beim Essen oder Trinken während des Fahrens
  • Beim Rauchen während des Fahrens
  • Beim Tragen von unsicherem Schuhwerk (wie Flip-Flops)
  • Beim Make-up auftragen während des Fahrens
  • Bei der Nutzung des Handschuhfaches
  • Beim Halten eines Handys während des Fahrens. Bitte beachten Sie: das ist auch im Stau oder an der roten Ampel nicht erlaubt!
  • Beim Tragen eines Kopfhörers oder Ohrstöpsel während des Fahrens.

Sie sollten also immer mit voller Aufmerksamkeit am Straßenverkehr teilnehmen. Einige Grundregeln:

  • Rechts fahren, links überholen.
  • Wer von rechts kommt, hat immer Vorfahrt, sofern nicht anders angegeben. Die Straßenbahn hat immer Vorfahrt.
  • Statt Haifischzähnen zeigt in Frankreich eine Linie aus dicken Blöcken an, dass man anderen Fahrern Vorfahrt gewähren muss.
  • Im Kreisverkehr wird dem dort bereits fahrenden Verkehr Vorfahrt gewährt, wenn es das dreieckige Warnschild anzeigt. Gibt es kein solches Verkehrsschild? Dann bekommt wer von rechts kommt, Vorfahrt.
  • Zum Schluss sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man Fahrräder in einem weiten Bogen (außerhalb geschlossener Ortschaften mind. 1,5 m / innerhalb geschlossenen Ortschaften immer noch mind. 1 m) überholen muss.

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h., wie in fast allen europäischen Ländern.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt auf Straßen mit Gegenverkehr ohne Mittelstreifen (Nationalstraßen) eine Höchstgeschwindigkeit von 80 oder 90 km/h.
  • Autobahnen 130 km/h. Bitte beachten Sie: bei Regen 110 km/h!
  • Für Fahranfänger, also diejenigen die vor weniger als drei Jahren ihren Führerschein gemacht haben, gelten jedoch niedrigere Tempolimits. Auf Autobahnen zum Beispiel gilt für Fahranfänger eine Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h statt 130 km/h. Wohnen Sie in Frankreich, so haben Sie die Verpflichtung während dieser drei Jahren einen Aufkleber mit dem Buchstaben "A" (Apprentisage) am Auto anzubringen. Regelungen für ausländische Führerscheinneulinge sind nicht eindeutig. Bitte informieren Sie vorsichtshalber bei der französischen Botschaft oder beim ADAC, ob Sie als deutscher Fahranfänger für diese 3-jährige ‘Probezeit’ einen Aufkleber benötigen.
  • Tipp: Fahren Sie nie schneller, als die Tempoanzeige (GPS) auf dem Navi, besser noch ein bis zwei km/h weniger!

    In Frankreich gilt wie in Deutschland die Verpflichtung folgende Sicherheitsausrüstung mitzuführen:

  • Warndreieck
  • Warnweste mit CE-Kennzeichung für den Fahrer, in reflektierendem Gelb oder Orange, immer griffbereit. Laut Empfehlung mehrere Westen, vorzugsweise der Anzahl der Insassen entsprechend.
  • Verbandskasten
  • Toter-Winkel-Aufkleber (Angels Mortes) sind für Fahrzeuge über 3500 kg (Wohnmobile!) vorgeschrieben.
  • Außerdem ist per Straßenverkehrsordnung in Frankreich bestimmt, dass ein Alkoholtester im Fahrzeug vorhanden sein muss. Haben Sie keinen dabei, wird allerdings nicht geahndet. Ferner werden ein Reserverad sowie das Werkzeug für einen Reifenwechsel, ein Feuerlöscher, Ersatzglühbirnen und für Brillen- oder Kontaktlinsenträger eine Ersatzbrille oder Ersatzlinsen empfohlen. Verpflichtet ist die Mitführung jedoch nicht.

    In Frankreich dürfen sich während der Fahrt keine Geräte wie Tablets oder Handys im Sichtfeld des Fahrers befinden. Die Nutzung von Navigationsgeräten ist zwar erlaubt, sie dürfen jedoch nicht während der Fahrt bedient werden. Das gilt auch für die Verwendung eines Smartphones als Navi, aber nur, wenn das Smartphone so eingestellt ist, dass während des Fahrens keine Nachrichten empfangen werden können. Dabei muss das Smartphone in einer Halterung fixiert sein, und gilt auch hier, dass der Fahrer den Bildschirm während der Fahrt nicht berühren darf. Anrufe sind zwar erlaubt, aber nur freihändig.

    Gefährliches Parken kann in Frankreich zum Entzug des Führerscheins führen. Beim Parken in Frankreich gelten folgende Regeln:

  • Parken an einer durchgehenden gelben Linie entlang der Straße ist verboten. Kurz halten ist hier jedoch erlaubt.
  • Es ist verboten, auf der linken Straßenseite zu parken (entgegen der Fahrtrichtung). Eine Ausnahme gilt für Einbahnstraßen.
  • Parken vor Krankenhäusern, Polizeistationen und Postämtern ist verboten.
  • Es ist verboten, entlang rot-weißen oder rot markierten Gehwegen zu parken.
  • Parken im Abstand von weniger als 5 m vor/nach dem Fußgängerüberweg ist verboten.
  • Beim Fahren im Gebirge gilt: das bergauffahrende Fahrzeug hat Vortritt. Das bergabfahrende Fahrzeug muss zurücksetzen, wenn es unmöglich ist aneinander vorbeizufahren. Ist der Hinauffahrende jedoch näher an einer Ausweichstelle, muss dieser zurücksetzen. Bitte beachten Sie: LKWs, Reisebusse und andere schwere Fahrzeuge haben sowohl bergauf als bergab Vorfahrt.

    Beim Fahren in Tunneln gilt: obligatorische Verwendung von Abblendlicht oder Tagfahrlicht, zusätzlicher Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug (der Sicherheitsabstand wird oft am Tunnel angezeigt), Verwendung der Warnblinkanlage zur Warnung vor langsam fahrendem oder stillstehendem Verkehr.

    Die Nutzung von Geräten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen, wie z.B. Radarwarner sind in Frankreich verboten. Und nicht nur das: auch das bloße Mitführen wird geahndet. Sie riskieren ein Bußgeld bis zu 1500 Euro! Außerdem wird das Gerät von der französischen Polizei sichergestellt. Das Verbot gilt für alle Navigationssysteme und Navigationssoftware mit Blitzerwarner. Es gilt also, alle Blitzerinformationen aus dem Navigationssystem oder dem iPhone zu entfernen oder zu deaktivieren.

    Gut zu wissen: Inzwischen kontrollieren die Radarfallen auch die Handynutzung, und alles, was den Fahrer sonst noch ablenkt! Also immer beide Hände ans Lenkrad! Auch Bremsen vor einer Radarfalle kann inzwischen kontrolliert werden.

    Wenn Sie einen Fahrradträger am Heck Ihres Wagens benutzen, dürfen die Fahrräder seitlich jeweils höchstens 20 cm über die Schlussleuchte herausragen. Wenn der Fahrradträger die Rücklichter und Reflektoren blockiert, muss der Fahrradträger mit einer Beleuchtungsanlage ausgestattet sein. Der Fahrradträger muss mit einem wiederholten Autokennzeichen und einem D-Aufkleber versehen sein, wenn das hintere Autokennzeichen von dem Fahrradträger verdeckt wird.

    Sie riskieren eine hohe Geldstrafe oder gar Gefängnisstrafe, wenn Sie mit Reifen mit unzureichender Profiltiefe fahren. Die Mindestprofiltiefe beträgt in Frankreich, wie bei uns, 1,6 mm.

    In vielen Städten Frankreichs gibt es Umweltzonen. Die Zahl der Städte mit Umweltzonen wird ständig erweitert. Nehmen wir Paris als Beispiel. Dort gibt es eine permanente Zone innerhalb des Stadtautobahnrings (ZCR - Zone à Circulation Restrainte), und eine alles umfassende Umweltzone (ZFE - Zone à Faibles Émissions) im Großraum Paris, für beide Zonen gilt ab 1.1.2021 von Montag-Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr ein Fahrverbot, wenn Sie nicht über die benötigte Umweltplakette (Crit'Air Vignette) verfügen. Die Crit'Air-Vignette kann im Internet über die offizielle Website für 4,21 Euro bestellt werden (Preis 2022): www.certificat-air.gouv.fr Auf der Seite des ADAC finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Online-Bestellung. Vorsicht! Es gibt auch Websites, die die Umweltplakette für viel mehr Geld anbieten! Über die verschiedenen Umweltzonen und Verkehrsregeln Frankreichs informiert Sie natürlich auch immer der ADAC.

    Schließlich: Beherrschen Sie die französische Sprache nicht so richtig? Bei den Verkehrsschildern können wir Ihnen helfen. Diese Texte werden Sie im Verkehr häufig begegnen:

     

    Roulez au pas Schrittgeschwindigkeit fahren
    Gravier, Gravillons Rollsplit, Steinschlag
    Voie sans issue Sackgasse
    Route barrée à ….. m Straße gesperrt in ….. m
    Sens unique Einbahnstraße
    Virage dangereux Gefährliche Kurve
    Zone rouge Anhalten verboten
    Mise en fourrière Auto wird sofort abgeschleppt
    Sauf Verboten, ausgenommen … Sie finden diesen Satz z.B. bei Parkplätzen die nur für Elektroautos bestimmt sind.
    Inderdit sauf Ausgenommen … Sie finden diesen Begriff z.B. bei Straßen mit Anliegerverkehr.

     


    Wir wünschen Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt nach und durch Frankreich und natürlich sehr viel Urlaubsspaß!


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